4.7.2007
Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, sofern diese 1000 € monatlich überschreiten. Das Karlsruher Verfassungsgericht weist eine Klage von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffene Transparenzregelung ab.
Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, sofern diese 1000 € monatlich überschreiten. Das Karlsruher Verfassungsgericht weist eine Klage von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffene Transparenzregelung ab.
Das Auswärtige Amt bestätigt die Entführung eines deutschen Ingenieurs in Afghanistan. Am folgenden Tag kommt der 46-Jährige wieder auf freien Fuß.
Im Prozess um einen Millionenbetrug bei der obersten deutschen Finanzaufsicht verurteilt das Landgericht Bonn einen ehemaligen Leitenden Regierungsdirektor wegen Bestechlichkeit und Untreue in 89 Fällen zu sechs Jahren Haft. Der Verurteilte hat gestanden, in der Zeit von 2003 bis 2006 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mittels Scheinrechnungen über 6 Mio. € abgezweigt zu haben.
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