8.4.1916
Bei den Haushaltsberatungen im Reichstag wird eine Entschließung angenommen, mit der Kleinwohnungen für Arbeiter und Angehörige des öffentlichen Dienstes sowie für Kriegsbeschädigte gefördert werden sollen. Im außerordentlichen Haushalt für 1916 werden für diese Maßnahmen Mittel in Höhe von zehn Millionen Mark veranschlagt.