26.3.1914
Nach einem vom deutschen Reichstag in Berlin verabschiedeten Gesetzentwurf wird künftig das mutwillige Provozieren eines Duells mit Gefängnisstrafe und der Aberkennung bürgerlicher Ehrenrechte geahndet. Das Duellwesen ist im deutschen Heer nach wie vor lebendig und hat zum Tod zahlreicher Offiziere geführt.