29.11.1965
Der Bundesverband der Ersatzkassen in der Bundesrepublik Deutschland beschließt Beitragserhöhungen in der Größenordnung von 15 bis 20%, um die Mehrkosten aus steigenden Arzthonoraren, die Verteuerung von Arzneimitteln und steigenden Krankenhauspflegesätzen aufzufangen.