31.3.1965
Das österreichische Parlament verabschiedet auf Antrag der beiden Regierungsparteien Österreichische Volkspartei (ÖVP) und Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) ein Gesetz, das die geltende Verjährungsfrist von 20 Jahren für Mord aufhebt. Das neue Gesetz ermöglicht die weitere Verfolgung von NS-Verbrechen.