7.3.1953
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist eine Klage der Regierungsparteien gegen die SPD-Opposition über deren Verhalten beim Ratifizierungsverfahren der deutsch-alliierten Verträge als unzulässig zurück. Die SPD hatte beim Verfassungsgericht beantragt, festzustellen, dass zur Ratifizierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei.