18.12.1953
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau seit dem 1. April 1953 rechtsgültig ist. Da ein Ausführungsgesetz nicht verabschiedet worden sei, hätten alle Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die dem Gleichberechtigungsprinzip widersprächen, ihre Gültigkeit verloren.