19.11.1954
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin (West) entscheidet, dass Otto Strasser, der als Staatenloser in Kanada lebt, in die Bundesrepublik eingebürgert werden muss. Strasser, bis 1930 enger Mitarbeiter von Adolf Hitler und Mitglied der NSDAP, war 1933 zunächst nach Wien emigriert.