5.5.2009
Eheleute dürfen bei der Heirat auch künftig keine Namensketten aus drei oder mehr Nachnamen bilden. Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe weisen eine Klage zurück und bestätigen mit fünf gegen drei Stimmen ein entsprechendes Verbot aus dem Jahr 1994. Wegen Korruptionsverdachts lässt die Münchner Staatsanwaltschaft Geschäftsräume des Nutzfahrzeug- und Motorenherstellers MAN durchsuchen. Das Unternehmen soll in mehreren europäischen und afrikanischen Staaten verbotene Provisionen gezahlt haben.