6.6.1940
Ein Regierungsdekret räumt dem rumänischen Wirtschaftsministerium außerordentliche Vollmachten ein, die sich auf die Produktion und Verteilung von für Armee und Bevölkerung des Landes lebenswichtige Waren erstrecken. Damit soll die Rationalisierung der Gesamtwirtschaft erreicht werden.