7.5.1958
In einem Schreiben an UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld erklärt die britische Regierung, der Luftangriff auf jemenitische Grenzbefestigungen am 6. Mai sei in Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung erfolgt. Zugleich protestieren die Briten gegen die Beschießung ihrer Flugzeuge von jemenitischem Gebiet aus.