1.1.1985, Dienstag
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Sozialgesetzgebung teilweise novelliert: Ältere Arbeitslose erhalten statt 12 nun 18 Monate Arbeitslosengeld, arbeitslose Jugendliche bekommen bis zum 21. statt bis zum 16. Lebensjahr Kindergeld. Die Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld bei selbstverschuldeter Erwerbslosigkeit verlängert sich von acht auf zwölf Wochen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,6% auf 4,4%, die Beiträge zur Rentenversicherung steigen dafür um 0,2% auf 18,7%.