1.4.1940
Zum Zwecke des endgültigen Vollzugs der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich wird das Ostmarkgesetz erlassen. Die Verwaltung des Gebietes übernehmen die Reichsstatthalter der einzelnen Gaue.
Zum Zwecke des endgültigen Vollzugs der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich wird das Ostmarkgesetz erlassen. Die Verwaltung des Gebietes übernehmen die Reichsstatthalter der einzelnen Gaue.
In den oberschlesischen Gebieten tritt eine Neuordnung der Verwaltung in Kraft, die eine veränderte Aufteilung der Regionen zwischen den Regierungsbezirken Kattowitz (Kattowice) und Oppeln (Opole) vorsieht. Gleichzeitig werden im Regierungsbezirk Kattowitz alle polnischen Ortsnamen durch deutsche ersetzt.
Auf einer Plenarsitzung des Obersten Sowjet in Moskau wird die Eingliederung der von Finnland am 12. März abgetretenen Gebiete in die Karelische Autonome Republik und deren Umwandlung in eine Karelisch-Finnische Bundesrepublik einstimmig beschlossen.
Im gesamten Deutschen Reich wird aus Gründen der Energieeinsparung erstmals die Sommerzeit eingeführt.
Eine ab sofort gültige Alkoholkontingentierung im Deutschen Reich reduziert die Spirituosenherstellung auf 80% des Vorkriegsverbrauches.
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