22.3.1929
Der Staatsgerichtshof in Leipzig erklärt die letzten Landtagswahlen in Sachsen vom 31. Oktober 1926 für ungültig, weil die Zahlung von 3000 Reichsmark für die Zulassung von bisher nicht im Landtag vertretenen Parteien nicht mit der Weimarer Verfassung vereinbar gewesen sei.