26.6.1969
Die belgische Abgeordnetenkammer in Brüssel nimmt ein Gesetz an, das für Kommunalwahlen die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 18, des passiven auf 21 Jahre vorsieht. Auch in Schweden wird das Wahlalter gesenkt: Das aktive von 20 auf 19 Jahre, das passive von 23 auf 20 Jahre. Zugleich beschließt der schwedische Reichstag die Herabsetzung des Mündigkeitsalters von 21 auf 20 Jahre (Strafmündigkeitsalter wie bisher 21 Jahre).