4.5.1961
Der Bundestag in Bonn billigt den im August 1959 unterzeichneten neuen Truppenvertrag zwischen der Bundesrepublik, den USA, Frankreich, Großbritannien, Kanada, den Niederlanden und Belgien. Der neue Truppenvertrag enthält wesentliche Verbesserungen für die deutsche Seite gegenüber den bisherigen Regelungen. Unter anderem werden die alliierten Manöverrechte eingeschränkt und die Zuständigkeiten der deutschen Gerichtsbarkeit erweitert.