7.6.1967
Der saarländische Landtag verabschiedet ein neues Rundfunkgesetz, durch welches im Gegensatz zur sonstigen öffentlich-rechtlichen Form von Rundfunk- und Fernsehanstalten in der Bundesrepublik im Saarland die Eröffnung rein kommerzieller Unternehmen dieser Art ermöglicht wird.