7.6.1969
Mit Wirkung vom 7. Juni verlieren 325 rheinland-pfälzische Gemeinden im Zuge einer Verwaltungsreform ihre Selbständigkeit. Zugleich werden die bisher 39 Landkreise auf 28 reduziert. Bereits am 1. Oktober 1968 waren die bisher fünf Regierungsbezirke zu drei neuen zusammengelegt worden.