8.5.1923
Das französische Kriegsgericht in Werden verurteilt Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, Chef des Krupp-Unternehmens, zu 15 Jahren Gefängnis. Acht Direktoren und Werksleiter erhalten ebenfalls Gefängnisstrafen. Die Verurteilten werden für schuldig an dem blutigen Zwischenfall in den Essener Krupp-Werken befunden.