13.2.1985
Das Amtsgericht Bochum spricht den Textilfabrikanten Klaus Steilmann aus Bochum-Wattenscheid vom Vorwurf der Steuerhinterziehung durch illegale Parteispenden frei. Das Gericht bescheinigt dem Angeklagten, er habe seine Zuwendungen in gutem Glauben gemacht. Es ist der erste Freispruch eines Geldgebers im Zusammenhang mit der sog. Parteispendenaffäre.