14.4.1941
Das Reichsinnenministerium verkündet eine Neuregelung der Tarife für die Inanspruchnahme privater Kraftfahrzeuge durch die deutsche Wehrmacht; der Tagessatz einschließlich Fahrer für ein Kraftrad beträgt 15 bis 17 Reichsmark (RM), für einen Personenwagen 19 bis 26 RM und für einen Lastkraftwagen 15 bis 48 RM.