22.1.1929
Das Reichsarbeitsgericht in Leipzig bestätigt die juristische Position der Unternehmerverbände im sog. Ruhreisenstreit, der im November 1928 zur Aussperrung von 230 000 Metallarbeitern im Revier geführt hatte. Nach Meinung des Gerichts war der vom Schlichter Wilhelm Joetten im Tarifkonflikt gefällte Schiedsspruch juristisch ungültig.