24.4.1953
Der Bundesrat beschließt gegen die Stimmen der von der CDU bzw. CSU regierten Länder die Abstimmung über den Deutschland-Vertrag und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) so lange zu vertagen, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Verträge vorliegt.