28.7.1928
Großbritannien und Frankreich einigen sich auf eine Kompromissformel für die Flottenabrüstung. Sie sieht u.a. vor, dass Schiffe, die mit Kanonen von mehr als sechs Zoll Kaliber bestückt sind, und Unterseeboote von mehr als 600 t einer Einschränkung unterliegen sollen. Ein Vertrag kommt jedoch nicht zustande.