29.6.1961
Die Arbeitsämter in der Bundesrepublik werden künftig aus Steuergeldern monatlich 25 DM Kindergeld für jedes zweite Kind auszahlen, wenn das Jahreseinkommen der Eltern eine Summe von 7200 DM nicht übersteigt.
Die Arbeitsämter in der Bundesrepublik werden künftig aus Steuergeldern monatlich 25 DM Kindergeld für jedes zweite Kind auszahlen, wenn das Jahreseinkommen der Eltern eine Summe von 7200 DM nicht übersteigt.
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Eine echte, originale Tageszeitung vom 29. Juni 1961 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.
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