29.9.1971
Die Bundesregierung legt ein Umweltschutzprogramm vor, das als wichtigsten Grundsatz das sog. Verursacherprinzip enthält. Danach soll grundsätzlich derjenige für die Kosten einer erforderlichen Umweltschutz-Maßnahme aufkommen, der die Verschmutzung bewirkt hat.