10.7.1957
Das Bundeskabinett in Bonn beschließt die Senkung der Zölle für gewerbliche Güter um 25% für die Zeit vom 15. August bis zum Jahresende. Damit sollen Preisauftriebstendenzen gedämpft und die Gläubigerstellung der Bundesrepublik in der Europäischen Zahlungsunion abgebaut werden.