6.7.1900
Der deutsche Kaiser Wilhelm II. verpflichtet sich in einem Telegramm an den Chef des deutschen Kreuzergeschwaders, an den Gouverneur von Kiautschou, den Generalgouverneur von Schantung, den Vizekönig von Nanking und den Vizekönig von Wutschang, 2600 Mark für jeden der in Peking eingeschlossenen Fremden zu zahlen, der einer deutschen Behörde ausgeliefert wird.