8.12.1961
Die Wehrpflichtigen in der Bundesrepublik, die am 1. Juli 1961 zur Bundeswehr einrückten, werden die ersten sein, die 18 Monate Grundwehrdienst ableisten müssen. Diese Regelung sieht der schon seit Wochen angekündigte und heute vom Bundeskabinett in einer Sondersitzung verabschiedete Entwurf einer Novelle zum Wehrpflichtgesetz vor.