1.8.1907, Donnerstag
Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Trunksucht wird in Norwegen Trunkenheit an öffentlichen Orten unter Strafe gestellt. Nichtversorgung der Familie infolge von Trunksucht wird mit Gefängnis oder Einweisung in eine staatliche Zwangsarbeitsanstalt bestraft.