15.2.1909
Das preußische Abgeordnetenhaus billigt mit den Stimmen aller Parteien das Gesetz über die Besoldung von Lehrern, das höhere Bezüge vorsieht. Das Anfangsgehalt für Lehrer und Lehrerinnen beträgt künftig 1400 bzw. 1200 Mark jährlich. Durch verschiedene Alterszulagen können männliche Lehrkräfte ein Endgehalt von bis zu 3300 Mark erzielen, während sich Lehrerinnen mit maximal 2450 Mark begnügen müssen. In Städten mit mehr als 25 000 Einwohnern sind zusätzlich Ortszulagen vorgesehen. Insgesamt erreichen die Lehrkräfte künftig das Gehaltsniveau von Regierungssekretären.