17.11.1917
Die Fraktionsführer der Parteien im preußischen Abgeordnetenhaus legen einen Entwurf zur Wahlrechtsreform vor, in dem vorgeschlagen wird, das allgemeine, direkte und geheime Wahlrecht einzuführen. Jeder Mann, der drei Jahre zum preußischen Staatsverband gehört, soll wählen dürfen.