19.12.1901
Einer Verfügung des preußischen Handelsministers Theodor Möller zufolge wird die Errichtung einer Handelskammer in Berlin mit den Vororten Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf genehmigt. Die Handelskammer soll ab 1. April 1902 tätig werden und 36 Mitglieder umfassen. Mit der Anordnung endet ein anhaltender Streit um die Errichtung einer Berliner Handelskammer.