20.2.1939
Das Reichsjustizministerium verpflichtet seine Beamten, über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus im Amt zu bleiben. Eine ähnliche Regelung gilt für den Bereich des Reichsinnenministeriums.
Das Reichsjustizministerium verpflichtet seine Beamten, über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus im Amt zu bleiben. Eine ähnliche Regelung gilt für den Bereich des Reichsinnenministeriums.
Der Chef der Polizeiabteilung im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, Heinrich Rothmund, nennt für die Schweiz rund 12 000 Flüchtlinge. Für etwa 3000 mittellose Juden bringen Schweizer Juden monatlich rund 250 000 Franken (etwa 141 000 Reichsmark) auf.
Die Karnevalsmetropolen stehen im Zeichen des Rosenmontags.
Unsere Geschenkidee für Geburtstag, Jubiläum und vielen anderen Anlässen.
Eine echte, originale Tageszeitung vom 20. Februar 1939 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.