22.12.1936
Ein Erlass des Reichsinnenministeriums verfügt, dass ein Reisepassmit Geltung für das Ausland an Wehrpflichtige (Männer vom 18. bis zum 45. Lebensjahr) nur mehr mit Zustimmung des zuständigen Wehrbezirkskommandos oder Wehrmeldeamtes ausgestellt werden darf.