23.4.1923
In einer vorläufigen Entscheidung stellt der Staatsgerichtshof in Leipzig fest, dass das Verbot politischer Parteien nach dem Republikschutzgesetz (21. 7. 1922) zulässig ist und bestätigt damit die bisherige Verbotspraxis.
In einer vorläufigen Entscheidung stellt der Staatsgerichtshof in Leipzig fest, dass das Verbot politischer Parteien nach dem Republikschutzgesetz (21. 7. 1922) zulässig ist und bestätigt damit die bisherige Verbotspraxis.
Die am 4. Februar abgebrochene Konferenz von Lausanne wird wiedereröffnet (bis 24. 7.). Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (heute Jugoslawien) einerseits und die Türkei andererseits verhandeln in Lausanne über einen Friedensvertrag.
Unsere Geschenkidee für Geburtstag, Jubiläum und vielen anderen Anlässen.
Eine echte, originale Tageszeitung vom 23. April 1923 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.