27.10.1989
Zum Abschluss ihrer zweitägigen Konferenz in Warschau betonen die Außenminister der Warschauer-Pakt-Staaten das Recht jedes Volkes auf die “freie Wahl seines gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungsweges” als Voraussetzung für ein “friedliches und unteilbares Europa”.