28.9.1941
Im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren wird der zivile Ausnahmezustand verhängt; damit verbunden ist u.a. die Einziehung von 15 000 Rundfunkgeräten, die nur bei Wohlverhalten der Besitzer gegenüber den nationalsozialistischen Behörden zurückgegeben werden.