7.11.1912
Der Rat des Großherzogtums Mecklenburg in Rostock verbietet dem Vorsitzenden der Bürgervertretung, einen Beschluss der Abgeordneten auszuführen. Die Bürger hatten ihn mit der Übergabe einer Petition an den Deutschen Reichstag beauftragt, um die Einführung einer mecklenburgischen Verfassung sowie des Reichswahlrechts zu erreichen.