8.12.1923
Durch die Unterstützung der oppositionellen Sozialdemokraten kommt im Reichstag eine Mehrheit für das von der Reichsregierung geforderte Ermächtigungsgesetz zustande, das eine feste Laufzeit bis zum 15. Februar 1924 hat. Aufgrund dieses Gesetzes kann die Reichsregierung alle für die Behebung der “Not von Volk und Reich” erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Der Reichstag löst sich auf unbestimmte Zeit auf.