21.4.1995
Die zweite Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe verurteilt den NPD-Vorsitzenden Günter Deckert wegen der sog. Auschwitz-Lüge zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung und korrigiert damit ein umstrittenes Urteil des Landgerichts Mannheim. Es hatte Deckert lediglich zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und ihm in der Urteilsbegründung ausdrücklich positive Charaktereigenschaften bescheinigt.