22.8.1974
Bund und Länder beschließen den 4. Rahmenplan zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland. Danach werden jährlich 588 Mio. DM nach den Kriterien Arbeitsplatzdefizit, Ungleichheit der Einkommen und Ausstattung der Infrastruktur anteilig an die Länder vergeben.