26.6.1957
Der Bundestag in Bonn verabschiedet eine provisorische Neuregelung für die Ehegattenbesteuerung, die verschiedene Wahlmöglichkeiten zwischen einer getrennten und einer gemeinsamen Veranlagung zuläßt. Die bisherige Regelung wurde vom Verfassungsgericht in Karlsruhe am 21. Februar für verfassungswidrig erklärt.