29.8.1938
Durch ein Dekret der französischen Regierung kann in den Betrieben, die für die Landesverteidigung arbeiten, kurzfristig eine längere als die 40stündige Wochenarbeitszeit angeordnet werden. Für die übrige Industrie ist eine jährliche Mehrarbeitszeit von 100 Stunden über die zulässigen Überstunden hinaus möglich.