8.1.1981
Fünf Mitarbeiter der “Bild-Zeitung” werden wegen der illegalen Beschaffung und Veröffentlichung von Fotos zu Freiheitsstrafen mit Bewährung oder erheblichen Geldstrafen verurteilt. Das Frankfurter Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Mitarbeiter der Zeitung aus der Wohnung eines wegen des Verdachts des Rauschmittelmissbrauchs inhaftierten Schülers private Fotos entwendet haben. Diese Fotos seien unter der Überschrift “Der Vampir von Sachsenhausen” veröffentlicht worden.