12.1.1938
Im Reichsgesetzblatt wird die Fünfte Verordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen veröffentlicht. Damit werden u.a. Zahnärzte nichtdeutschen oder artverwandten Blutes von der Mitgliedschaft bei den Krankenkassen ausgeschlossen.