18.5.1989
In einem Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EG-Kommission entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die Bundesrepublik die Familie eines Arbeitnehmers aus einem EG-Land nicht mit der Begründung ausweisen darf, sie verfüge über keine angemessene Wohnung.