18.5.1988
Die Bundesregierung verabschiedet in Bonn eine Gesetzesvorlage zur Reform der Sicherheitsgesetze. Der von der Opposition scharf kritisierte Entwurf beinhaltet u.a. ein verschärftes Demonstrationsrecht mit einem Verbot der Vermummung sowie eine Kronzeugenregelung, die Terroristen veranlassen soll, gegen ihre Mittäter unter Aussicht auf Straf-Erlass vor Gericht auszusagen.