28.4.1938
In Berlin gibt Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink die Gründung eines zweijährigen freiwilligen Frauenhilfsdienstes für Wohlfahrts- und Krankenpflege bekannt. Die Angehörigen des Frauenhilfsdienstes haben Anspruch auf freie Unterkunft und Verpflegung, Taschengeld und Urlaub und erhalten anschließend ein nicht rückzahlbares Ehestandsdarlehen von 1000 Reichsmark.