5.3.1924
Zwischen Alliierten und Reichsregierung herrscht Uneinigkeit über die Kontrolle der nach dem Versailler Vertrag von 1919 für das Deutsche Reich geltenden Abrüstungsbestimmungen. Die alliierte Botschafterkonferenz besteht in ihrer Note an die Reichsregierung auf Fortführung der Militärkontrollen.